Die Beamtenversorgung: Bundesrat stoppt das Altersgeldgesetz
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Beamtenversorgung: Bundesrat stoppt Altersgeldgesetz
Nachdem der Bundestag das Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten bereits verabschiedet hatte, verwies es der Bundesrat in seiner Sitzung am 7. Juni an den Vermittlungsausschuss. Die Länderkammer folgt damit dem Finanzausschuss des Bundesrats, der die Einberufung des gemeinsamen Gremiums von Bundestag und Bundesrat empfohlen hatte. Dieses wird sich am 26. Juni 2013 mit den Bedenken einzelner Länder bezüglich zweier im betroffenen Gesetz enthaltener Formulierungen befassen. Dabei handelt es sich um Regelungen zur Kostentragung von Bund und Land sowie bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen bei einem vorangegangenen Dienstherrenwechsel.
Damit wird die Regelung zur „Mitnahme der Versorgung“ vorerst nicht in Kraft treten. Betroffenen würde es das Gesetz ermöglichen, an Stelle der bisherigen Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung den bis zum Zeitpunkt des freiwilligen Ausscheidens aus dem Dienst erworbenen Versorgungsanspruch abzüglich einer pauschalen Kürzung aufrecht zu erhalten.
Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 6/2013
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