Die Beamtenversorgung: Altersgeldgesetz kann in Kraft treten
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Beamtenversorgung: Altersgeldgesetz kann in Kraft treten
Mit etwas Verzögerung kommt das Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten – kurz Altersgeldgesetz. Der Bundesrat hatte den bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf im Juni auf Grund zweier ungenauer Formulierungen an den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verwiesen.
Der Bundestag nahm die Empfehlungen des Vermittlungsausschusses, mit denen das Gesetz unmissverständlich auf den Bundesbereich beschränkt wird, einstimmig an. Als nächster und letzter Schritt steht somit nur noch die Verkündung des Gesetzes aus.
Mit den Regelungen wird eine langjährige Forderung des DGB erfüllt. Bislang verlor ein Beamter bei freiwilligem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis seine Versorgungsansprüche und wurde in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Allerdings hatte der DGB im Beteiligungsverfahren deutliche Kritik an Detailregelungen geübt. So sieht er die Wartezeit von sieben Jahren als nicht gerechtfertigt an, da in der Rente, bei der betrieblichen Altersversorgung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und in der Beamtenversorgung diese lediglich fünf Jahre beträgt. Auch die pauschale Kürzung des Altersgeldanspruchs ist nach Ansicht des DGB viel zu hoch. Die Einwände wurden nicht aufgegriffen. Gleichwohl stellt das neue Altersgeld für die Betroffenen eine Verbesserung hinsichtlich der bisherigen Praxis dar und kann die Mobilität zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft positiv beeinflussen.
Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 07/08.2013
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