Die Beamtenversorgung: Zum „Rentenpaket“ in Gespräch zur Übertragung auf Beamte
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Aktuelles zur Beamtenversorgung
Beamtenversorgung: „Rentenpaket“: Gespräch zur Übertragung
Der DGB setzt sich für eine Übertragung des Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) auf das Beamtenrecht ein. Am 16. Oktober tauschten sich DGB und EVG mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Günter Krings, sowie dem Abteilungsleiter Dienstrecht, Paul Fietz, über Optionen für vergleichbare Regelungen für Beamtinnen und Beamten des Bundes aus. Seit dem 1. Juli 2014 können ArbeitnehmerInnen nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften für den öffentlichen Dienst fordern seit Monaten, auch BeamtInnen nach 45 Jahren im Arbeitsleben den früheren Schritt in den Ruhestand zu ermöglichen. Das Bundesministerium des Innern machte jetzt deutlich, dass die Übertragung angesichts von Neiddebatten und Schuldenbremse ein schwieriges Thema sei. Zugleich signalisierte es aber weitere Gesprächsbereitschaft und zeigte Verständnis für die BeamtInnen mit einer sehr langen beruflichen Tätigkeit.
Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 10/2014
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