Die Beamtenversorgung: Zukunft der Krankenversorgung bei Bahnbeamten
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Zukunft der Krankenversorgung bei Bahnbeamten
BahnbeamtInnen sind in der Regel Mitglied in der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB). Als betriebliche Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens sichert sie ihre Mitglieder unter anderem im Krankheitsfall ab und setzt die Fürsorgepflicht gemäß Bundesbeamtengesetz um. Laut KVB-Satzung sollen die von den Mitgliedern beantragten Erstattungsbeträge 28 Tage nach Antragseingang angewiesen werden. Aktuell müssen Mitglieder aber meist länger auf ihr Geld warten. Dies kritisiert der Beamtenpolitische Ausschuss (BpA) der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft und spricht von einer angespannten Lage. Der genehmigte Personalbestand entwickle sich beängstigend: Bis 2025 entstehe ein zu erwartender Fehlbestand von mindestens 250 MitarbeiterInnen. Dies entspreche knapp 50 Prozent des derzeitigen Personalbestandes. Als zuständiger Ausschuss fordert der BpA, die KVB mit dem erforderlichen Personal auszustatten. Es könne nicht angehen, die Personallücke nur durch Fremdfirmen zu schließen.Quelle: Beamten-Magazin 07-08/2017
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