

Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst
Der Selbsthilfegedanke spielt im öffentlichen Dienst von jeher eine wichtige Rolle. Bereits im Jahre 1951 haben sich die beiden großen beamtenorganisierenden Spitzenorganisationen der Gewerkschaften - Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) und Deutscher Beamtenbund (DBB) mit mehr als zwanzig Selbsthilfeeinrichtungen im Deutschen Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) zusammengeschlossen.
Dem DBW gehören heute auch Unternehmen an, die sich durch Ihre Geschäftspolitik das besondere Vertrauen der über sechs Millionen Angehörigen des öffentlichen Dienstes bzw. privatisierten Dienstleistungssektor erworben haben. Der DBW ist kein Erwerbsunternehmen.
Wenn Sie mehr über den DBW erfahren möchten, schicken Sie uns doch einfach eine E-Mail. Wer setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.
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Auch 50 Jahre nach der Gründung des DBW hat der Selbsthilfegedanke an Bedeutung nicht verloren. Noch immer schließen die DBW-Mitgliedseinrichtungen mit ihren bedarfsgerechten und preiswerten Angeboten für Angehörige des öffentlichen Dienstes viele der Lücken, die durch Gesetze nicht ausgefüllt werden, oder ergänzen bestehende Regelungen im Beamten- und Tarifrecht. Für den Deutschen Gewerk-
schaftsbund und den dbb beamtenbund und tarifunion sind die Selbsthilfeeinrichtungen deshalb wichtige Partner im öffentlichen Sektor. Die Tätigkeit des DBW und seiner Mitgliedseinrichtungen umfassen ein breites Angebot und erstrecken sich auf die Gebiete Auto, Bankdienstleistungen, Bausparen, Einkaufsvorteile und Versicherungen & Vorsorge.
schaftsbund und den dbb beamtenbund und tarifunion sind die Selbsthilfeeinrichtungen deshalb wichtige Partner im öffentlichen Sektor. Die Tätigkeit des DBW und seiner Mitgliedseinrichtungen umfassen ein breites Angebot und erstrecken sich auf die Gebiete Auto, Bankdienstleistungen, Bausparen, Einkaufsvorteile und Versicherungen & Vorsorge.
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