

Beamtenversorgungsgesetz des Bundes - Übersicht (Stand: Mai 2010)
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Mit der Föderalismusreform ist das Auseinanderbrechen des bislang bundeseinheitlichen Beamtenversorgungsrechts eingeleitet und die Kompetenz jeweils auf den Bund und die Länder bezüglich „ihrer“ Versorgungsempfänger aufgeteilt worden. Hier informieren wir Sie über das Beamtenversorgungsgesetz des Bundes. Der Bund hat durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I 160) als erste Gebietskörperschaft bedeutsame Änderungen im Beamtenversorgungsrecht durchgeführt.
Die alte Fassung des BeamtVG (vor dem Inkrafttreten der Föderalismusreform) finden Sie hier
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes und der Länder Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG (Stand: August 2006, zuletzt geändert durch Gesetz am 19. Juli 2006)
In den kommenden Jahren ist zu erwarten, dass die Länder ihre eigenen Beamtenversorgungsgesetze beschließen werden.
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Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz)
Mit der Föderalismusreform ist das Auseinanderbrechen des bislang bundeseinheitlichen Beamtenversorgungsrechts eingeleitet und die Kompetenz jeweils auf den Bund und die Länder bezüglich „ihrer“ Versorgungsempfänger aufgeteilt worden. Hier informieren wir Sie über das Beamtenversorgungsgesetz des Bundes. Der Bund hat durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I 160) als erste Gebietskörperschaft bedeutsame Änderungen im Beamtenversorgungsrecht durchgeführt.
Die alte Fassung des BeamtVG (vor dem Inkrafttreten der Föderalismusreform) finden Sie hier
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes und der Länder Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG (Stand: August 2006, zuletzt geändert durch Gesetz am 19. Juli 2006)
In den kommenden Jahren ist zu erwarten, dass die Länder ihre eigenen Beamtenversorgungsgesetze beschließen werden.
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
Stand: Mai 2010
Inhaltsübersicht
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arten der Versorgung
§ 3 Regelung durch Gesetz
Abschnitt II
Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
§ 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
§ 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
§ 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
§ 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
§ 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
§ 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
§ 11 Sonstige Zeiten
§ 12 Ausbildungszeiten
§ 12 a Nicht zu berücksichtigende Zeiten
§ 12 b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§ 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
§ 14 Höhe des Ruhegehalts
§ 14 a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
§ 15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
§ 15 a Beamte auf Probe und auf Zeit in leitender Funktion
Abschnitt III
Hinterbliebenenversorgung
§ 16 Allgemeines
§ 17 Bezüge für den Sterbemonat
§ 18 Sterbegeld
§ 19 Witwengeld
§ 20 Höhe des Witwengeldes
§ 21 Witwenabfindung
§ 22 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen
§ 23 Waisengeld
§ 24 Höhe des Waisengeldes
§ 25 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
§ 26 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe
§ 27 Beginn der Zahlungen
§ 28 Witwerversorgung
Abschnitt IV
Bezüge bei Verschollenheit
§ 29 Zahlung der Bezüge
Abschnitt V
Unfallfürsorge
§ 30 Allgemeines
§ 31 Dienstunfall
§ 31 a Einsatzversorgung
§ 32 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
§ 33 Heilverfahren
§ 34 Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag
§ 35 Unfallausgleich
§ 36 Unfallruhegehalt
§ 37 Erhöhtes Unfallruhegehalt
§ 38 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte
§ 38 a Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
§ 39 Unfall-Hinterbliebenenversorgung
§ 40 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
§ 41 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
§ 42 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
§ 43 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
§ 43 a Schadensausgleich in besonderen Fällen
§ 44 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
§ 45 Meldung und Untersuchungsverfahren
§ 46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
§ 46 a (weggefallen)
Abschnitt VI
Übergangsgeld, Ausgleich
§ 47 Übergangsgeld
§ 47 a Übergangsgeld für entlassene politische Beamte
§ 48 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
Abschnitt VII
Gemeinsame Vorschriften
§ 49 Versorgungsauskunft und Zahlung der Versorgungsbezüge
§ 50 Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag, jährliche Sonderzahlung
§ 50 a Kindererziehungszuschlag
§ 50 b Kindererziehungsergänzungszuschlag
§ 50 c Kinderzuschlag zum Witwengeld
§ 50 d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
§ 50 e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
§ 50 f Abzug für Pflegeleistungen
§ 51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
§ 52 Rückforderung von Versorgungsbezügen
§ 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
§ 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
§ 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
§ 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
§ 57 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung
§ 58 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
§ 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
§ 60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
§ 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung
§ 62 Anzeigepflicht
§ 62 a Mitteilungspflicht für den Versorgungsbericht
§ 63 Anwendungsbereich
Abschnitt VIII
Sondervorschriften
§ 64 Entzug von Hinterbliebenenversorgung
§ 65 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
Abschnitt IX
Versorgung besonderer Beamtengruppen
§ 66 Beamte auf Zeit
§ 67 Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professoren und hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen mit Bezügen nach der BundesbesoldungsordnungW
§ 68 Ehrenbeamte
Abschnitt X
Vorhandene Versorgungsempfänger und Versorgungsfälle ab 1. Januar 2002
§ 69 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger
§ 69 a Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger
§ 69 b Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 bewilligte Freistellungen und eingetretene Versorgungsfälle
§ 69 c Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte
§ 69 d Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte
§ 69 e Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
§ 69 f Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten
§ 69 g Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (ab 1.7.2009)
§ 69 h Übergangsregelungen zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters
Abschnitt XI
Anpassung der Versorgungsbezüge
§ 70 Allgemeine Anpassung
§ 71 Erhöhung der Versorgungsbezüge
§ 72 Einmalige Zahlung im Jahr 2009
§§ 73 bis 76 (weggefallen)
Abschnitt XII
(weggefallen)
Abschnitt XIII
Übergangsvorschriften neuen Rechts
§ 84 Ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 85 Ruhegehaltssätze für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte
§ 85a Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
§ 86 Hinterbliebenenversorgung
§ 87 Unfallfürsorge
§ 88 Abfindung
§ 89 (weggefallen)
§ 90 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
§ 91 Hochschullehrer,Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren
Abschnitt XIV
(weggefallen)
Abschnitt XV
Schlussvorschriften
§ 105 Außerkrafttreten
§ 106 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
§ 107 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften
§ 107a Überleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 107b Verteilung der Versorgungslasten
§ 107c Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§ 108 Anwendungsbereich in den Ländern
§ 109 (Inkrafttreten)
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- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § ..9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .11 Sonstige Zeiten
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- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .12a Nicht zu berücksichtigende Zeiten
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .12b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
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- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .14 Höhe des Ruhegehalts
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .14a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .15a Beamte auf Probe und auf Zeit in leitender Funktion
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .16 Allgemeines
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .17 Bezüge für den Sterbemonat
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .18 Sterbegeld
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .19 Witwengeld
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .20 Höhe des Witwengeldes
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .21 Witwenabfindung
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .22 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .23 Waisengeld
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .24 Höhe des Waisengeldes
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .25 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .26 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .27 Beginn der Zahlungen
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .28 Witwerversorgung
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .29 Zahlung der Bezüge
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .30 Allgemeines
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .31 Dienstunfall
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .31a Einsatzversorgung
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .32 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .33 Heilverfahren
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .34 Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .35 Unfallausgleich
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .36 Unfallruhegehalt
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .37 Erhöhtes Unfallruhegehalt
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .38 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte
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- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .43 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .43a Schadensausgleich in besonderen Fällen
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- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .45 Meldung und Untersuchungsverfahren
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .46a (weggefallen)
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .47 Übergangsgeld
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .47a Übergangsgeld für entlassene politische Beamte
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- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .49 Versorgungsauskunft und Zahlung der Versorgungsbezüge
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .50 f Abzug für Pflegeleistungen
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- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .50a Kindererziehungszuschlag
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .50b Kindererziehungsergänzungszuschlag
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .50c Kinderzuschlag zum Witwengeld
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .50d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .50e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
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- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .58 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .62 Anzeigepflicht
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .62a Mitteilungspflicht für den Versorgungsbericht
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- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .64 Entzug von Hinterbliebenenversorgung
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- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .66 Beamte auf Zeit
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- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .87 Unfallfürsorge
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- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § .§§ 73 bis 76 (weggefallen)
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § 105 Außerkrafttreten
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § 106 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
- Beamtenversorgungsgesetz des Bundes: § 107 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften
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