

Landesregelungen zum Versorgungsrecht der Beamten
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Regelungen zum Beamtenversorgungsrecht in den Ländern
Das Versorgungsrecht der Beamtinnen und Beamten ist bundeseinheitlich geregelt. Dennoch gibt es die Versorgung betreffende Regelungen in den Ländern, beispielsweise zur Bildung der Versorgungsrücklagen oder zu den Altersgrenzen.
Zu den Landesregelungen im Einzelnen
Das Versorgungsrecht der Beamtinnen und Beamten ist bundeseinheitlich geregelt. Dennoch gibt es die Versorgung betreffende Regelungen in den Ländern, beispielsweise zur Bildung der Versorgungsrücklagen oder zu den Altersgrenzen.
Zu den Landesregelungen im Einzelnen
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- Mecklenburg-Vorpommern >>>mehr Informationen
- Nordrhein-Westfalen >>>mehr Informationen
- Niedersachsen >>>mehr Informationen
- Rheinland-Pfalz >>>mehr Informationen
- Saarland >>>mehr Informationen
- Sachsen >>>mehr Informationen
- Sachsen-Anhalt >>>mehr Informationen
- Schleswig-Holstein>>>mehr Informationen
- Thüringen >>>mehr Informationen
mehr zum Thema:
- Baden-Württemberg - Beamtenversorgung
- Bayern - Beamtenversorgung
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- Mecklenburg-Vorpommern - Beamtenversorgung
- Neue Länder - Sonderregelungen
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