

Der Versorgungsfall
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Der Versorgungsfall tritt ein durch Versetzung der Beamtinnen und Beamten in den Ruhestand. Dies ist der Fall, wenn die Beamtin bzw. der Beamte
- die gesetzliche Altersgrenze von 65 Jahren erreicht,
- eine besondere Altersgrenze erreicht, etwa mit Vollendung des 60. Lebensjahres bei den Vollzugsdiensten der Polizei und der Justiz, sowie bei der Feuerwehr,
- ab dem 63. Lebensjahr auf eigenen Antrag in den Ruhestand tritt,
- als Schwerbehinderte auf eigenen Antrag ab dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand tritt,
- wegen festgestellter dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird,
- in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird.
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Ratgeber
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