

Der Eigenbeitrag bei der Riester-Rente
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Der Eigenbeitrag
Trotz der staatlichen Förderung und der möglichen Steuererleichterungen muss der Einzelne auch einen Beitrag leisten. Schließlich kommt ihm das im Alter zugute. Die Höhe des Eigenbeitrages ergibt sich aus 4 Prozent des maßgeblichen Einkommens abzüglich der Zulagen. Ist die Zulage höher als der eigene Aufwand, muss ein bestimmter Mindesteigenbeitrag geleistet werden, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Seit 2005 muss unabhängig von der Zahl der Kinder mindestens ein Sockelbetrag i.H.v. 60 Euro geleistet werden. Ansonsten wird die Zulage nur anteilig gewährt.
Mindestbeitrag bei voller Ausschöpfung der Zulage
Tabelle S. 62
Wer ab 2008 einen Anlagebetrag (Eigenbeitrag plus staatliche Zulage) von insgesamt 4 Prozent seines maßgeblichen Einkommens im Jahr zusätzlich anspart, erhält den maximalen Fördersatz. Wäre die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die Zulage, würde dem Steuerpflichtigen die Differenz gutgeschrieben.
Altersvorsorgezulage
Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen. Die Gewährung der vollen Zulage ist von einem Mindesteigenbetrag abhängig. Wird dieser nur teilweise erbracht erfolgt eine anteilige Kürzung.
Grundzulage
Tabelle S. 62
Alleinstehende erhalten eine Grundzulage. Sind beide Ehegatten förderberechtigt, erhält jeder Ehegatte die ihm zustehende Förderung. Dazu muss ein entsprechender Vertrag geschlossen und jeweils die Eigenleistung erbracht werden). Wenn nur ein Ehegatte zum begünstigten Personenkreis gehört ist es ausreichend, wenn der unmittelbar begünstigte Ehegatte den Mindestbeitrag erbringt.
Kinderzulage
Tabelle S. 62
Beispiel: „Riester-Rente: staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge“:
Tabelle S. 63
Ein lediger Arbeitnehmer ohne Kinder mit einem maßgeblichen Jahreseinkommen von 30.000 Euro spart davon jährlich 4 Prozent, also 1.200 Euro. Das sind 1.046 Euro Eigenbetrag und 154 Euro Zulage. Hinzu kommt eine zusätzliche Steuerersparnis von 228 Euro. Die effektive Belastung liegt demnach nur bei 818 Euro. Wird die Sparleistung 30 Jahre erbracht und liegt die Verzinsung bei 4 Prozent, erhält er zusätzlich rund 564 Euro Rente im Monat. Grundsätzlich gilt: Je früher man mit der Investition in die private Altersvorsorge beginnt, desto höher sind später die Erträge. Am 20.06.2008 hat der Bundestag mit dem Eigenheimrentengesetz zusätzlich den Weg für das sogenannte „Wohn-Riester“ freigemacht. Damit kann der Bau bzw. Kauf von Wohneigentum im Rahmen der staatlich geförderten Riester-Rente erfolgen. Gefördert wird dabei die Tilgung eines Darlehens zum Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Wohnung. Dabei muss der Kreditvertrag vorsehen, dass das Darlehen bis zum 68. Lebensjahr getilgt ist. Voraussetzung für Wohn-Riester ist, dass sich die Immobilie in Deutschland befindet und nach 2007 angeschafft bzw. fertiggestellt wurde. Zusätzlich muss der Eigentümer dort seinen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben. Nicht gefördert wird der Kauf von vermieteten Wohnungen oder auch Modernisierungsmaßnahmen. Vorsicht besteht in den Fällen, wenn die geförderte Immobilie später verkauft oder vermietet wird. Dann droht ggf. eine Nachversteuerung, wobei es auch Ausnahmen gibt. Deshalb ist gerade bei dieser Form der Riester-Förderung eine gute Beratung zu empfehlen!
Beginn Kasten
Broschüre
Beim Bundesfinanzministerium (www.bundesfinanzministerium.de) ist unter
der Rubrik Steuern/Alterseinkünfte und Vorsorge zusätzlich die Broschüre „Vorsorgen und Steuern sparen“ erhältlich.
Ende Kasten
Trotz der staatlichen Förderung und der möglichen Steuererleichterungen muss der Einzelne auch einen Beitrag leisten. Schließlich kommt ihm das im Alter zugute. Die Höhe des Eigenbeitrages ergibt sich aus 4 Prozent des maßgeblichen Einkommens abzüglich der Zulagen. Ist die Zulage höher als der eigene Aufwand, muss ein bestimmter Mindesteigenbeitrag geleistet werden, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Seit 2005 muss unabhängig von der Zahl der Kinder mindestens ein Sockelbetrag i.H.v. 60 Euro geleistet werden. Ansonsten wird die Zulage nur anteilig gewährt.
Mindestbeitrag bei voller Ausschöpfung der Zulage
Tabelle S. 62
Wer ab 2008 einen Anlagebetrag (Eigenbeitrag plus staatliche Zulage) von insgesamt 4 Prozent seines maßgeblichen Einkommens im Jahr zusätzlich anspart, erhält den maximalen Fördersatz. Wäre die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die Zulage, würde dem Steuerpflichtigen die Differenz gutgeschrieben.
Altersvorsorgezulage
Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen. Die Gewährung der vollen Zulage ist von einem Mindesteigenbetrag abhängig. Wird dieser nur teilweise erbracht erfolgt eine anteilige Kürzung.
Grundzulage
Tabelle S. 62
Alleinstehende erhalten eine Grundzulage. Sind beide Ehegatten förderberechtigt, erhält jeder Ehegatte die ihm zustehende Förderung. Dazu muss ein entsprechender Vertrag geschlossen und jeweils die Eigenleistung erbracht werden). Wenn nur ein Ehegatte zum begünstigten Personenkreis gehört ist es ausreichend, wenn der unmittelbar begünstigte Ehegatte den Mindestbeitrag erbringt.
Kinderzulage
Tabelle S. 62
Beispiel: „Riester-Rente: staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge“:
Tabelle S. 63
Ein lediger Arbeitnehmer ohne Kinder mit einem maßgeblichen Jahreseinkommen von 30.000 Euro spart davon jährlich 4 Prozent, also 1.200 Euro. Das sind 1.046 Euro Eigenbetrag und 154 Euro Zulage. Hinzu kommt eine zusätzliche Steuerersparnis von 228 Euro. Die effektive Belastung liegt demnach nur bei 818 Euro. Wird die Sparleistung 30 Jahre erbracht und liegt die Verzinsung bei 4 Prozent, erhält er zusätzlich rund 564 Euro Rente im Monat. Grundsätzlich gilt: Je früher man mit der Investition in die private Altersvorsorge beginnt, desto höher sind später die Erträge. Am 20.06.2008 hat der Bundestag mit dem Eigenheimrentengesetz zusätzlich den Weg für das sogenannte „Wohn-Riester“ freigemacht. Damit kann der Bau bzw. Kauf von Wohneigentum im Rahmen der staatlich geförderten Riester-Rente erfolgen. Gefördert wird dabei die Tilgung eines Darlehens zum Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Wohnung. Dabei muss der Kreditvertrag vorsehen, dass das Darlehen bis zum 68. Lebensjahr getilgt ist. Voraussetzung für Wohn-Riester ist, dass sich die Immobilie in Deutschland befindet und nach 2007 angeschafft bzw. fertiggestellt wurde. Zusätzlich muss der Eigentümer dort seinen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben. Nicht gefördert wird der Kauf von vermieteten Wohnungen oder auch Modernisierungsmaßnahmen. Vorsicht besteht in den Fällen, wenn die geförderte Immobilie später verkauft oder vermietet wird. Dann droht ggf. eine Nachversteuerung, wobei es auch Ausnahmen gibt. Deshalb ist gerade bei dieser Form der Riester-Förderung eine gute Beratung zu empfehlen!
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Broschüre
Beim Bundesfinanzministerium (www.bundesfinanzministerium.de) ist unter
der Rubrik Steuern/Alterseinkünfte und Vorsorge zusätzlich die Broschüre „Vorsorgen und Steuern sparen“ erhältlich.
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Deutscher Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW): Unser Angebot - Ihr Vorteil
Der Deutsche Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) besteht seit dem Jahr 1951. Neben den beiden großen Spitzenorganisationen dbb beamtenbund und tarifunion und dem Deutschen Gewerkschaftsbund gehören dem DBW auch die wichtigsten Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienstes an. Diese Selbsthilfeeinrichtungen sind den Beschäftigten im Öffentlichen Dienstes bestens bekannt und haben sich das Vertrauen bereits millionenfach erworben. Kein Wunder, denn diese Einrichtungen zeichnen sich durch fachliche Kompetenz und gute Beratung in ganz besonderer Weise aus.
Die Angebote dieser Selbsthilfeeinrichtungen umfassen auch die Private Altersvorsorge und sogenannte Riesterrente. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich unter www.selbsthilfeeinrichtungen.de ein entsprechendes Angebot anzufordern. Gerne können Sie sich aber auch direkt bei den Selbsthilfeeinrichtungen informieren:
BBBank I BBV-Versicherungen I BGV I BHW I dbbvorsorgewerk I DBV I Debeka I DEVK-Versicherungen I HUK-COBURG I Karlsruher Versicherungen I NÜRNBERGER Beamten Versicherungen I SIGNAL IDUNA I SPARDA-Banken I VPV-Versicherungen I
Bei den Selbsthilfeeinirchtungen des DBW finden Sie aber noch mehr vorteilhafte Angebote:
Autoclubs: ACV I ARCD I
Vorteile beim Einkaufen: BSW I
Der Deutsche Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) besteht seit dem Jahr 1951. Neben den beiden großen Spitzenorganisationen dbb beamtenbund und tarifunion und dem Deutschen Gewerkschaftsbund gehören dem DBW auch die wichtigsten Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienstes an. Diese Selbsthilfeeinrichtungen sind den Beschäftigten im Öffentlichen Dienstes bestens bekannt und haben sich das Vertrauen bereits millionenfach erworben. Kein Wunder, denn diese Einrichtungen zeichnen sich durch fachliche Kompetenz und gute Beratung in ganz besonderer Weise aus.
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