Dritter Versorgungsbericht:
B. Fortschreibung des Erfahrungsberichts zu versorgungsrelevanten Regelungen der Dienstrechts- und Versorgungsreformgesetze und der Berichte „Eindämmung von Frühpensionierungen“ und

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Dritter Versorgungsbericht:
B. Fortschreibung des Erfahrungsberichts zu versorgungsrelevanten Regelungen der Dienstrechts- und Versorgungsreformgesetze und der Berichte „Eindämmung von Frühpensionierungen“ und
„Altersteilzeit in der Bundesverwaltung“


II. Ergebnisse
1. Entwicklung des Ruhestandseintrittsverhaltens


Die Zahl der Frühpensionierungen, das heißt die Zahl der Beamtinnen und Beamten, die wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden, ist seit drei Jahren rückläufig. Das deutet darauf hin, dass die in den letzten Jahren eingeleiteten gesetzlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Frühpensionierung greifen.

Im Jahr 2000 betrug der Anteil der vorzeitigen Versetzungen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit an der Gesamtzahl der Versetzungen in den Ruhestand insgesamt noch 49 % (Bund 26 %, Länder 51 %, Gemeinden 60 %). Im Jahr 2002 betrug dieser Anteil 30,4 % (Bund 13 %, Länder 33 %, Gemeinden 34 %).

Die Entwicklung und den prozentualen Anteil der Ruhestandseintritte wegen Dienstunfähigkeit an der Gesamtzahl der Ruhestandseintritte zeigt Übersicht B 1.

Übersicht B 1:
Entwicklung der Zahl der Ruhestandseintritte wegen Dienstunfähigkeit und ihr Anteil an der Gesamtzahl der Versetzungen in den Ruhestand nach Beschäftigungsbereichen von 1998 bis 2003

(Tabelle Seite 383)

Der Anteil der Frühpensionierungen ist im Jahr 2003 nochmals zurückgegangen. Beim Bund betrug der Anteil der Ruhestandseintritte wegen Dienstunfähigkeit im Jahre 2003 insgesamt 9,1 % (426) und ohne Berücksichtigung der Berufssoldaten 17,3 % (394). Der Anteil der Frühpensionierungen ist beim Bund damit auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der Erhebungen vor 25 Jahren (vgl. Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 27. April 2004).

Bei den Ländern beträgt der Anteil 26,8 % und bei den Gemeinden 33,7 %.

Insgesamt liegt 2003 der Anteil der Ruhestandseintritte wegen Dienstunfähigkeit für Bund, Länder und Gemeinden bei 25 %. In absoluten Zahlen heißt das, dass es im Jahr 2001 noch 15 225 Fälle von Frühpensionierungen gab, im Jahr 2003 waren es knapp 9 000. Das bedeutet für diesen Zeitraum einen Rückgang um rund 59 % (siehe Das Wichtigste in Kürze, Kapitel I, Abschnitt 4 und Teil A, Kapitel III, Unterabschnitt 1.2.3.).

Trotz des zu verzeichnenden Rückgangs sind weitere Anstrengungen erforderlich, um vorzeitige Versetzungen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit noch weiter einzuschränken.

Einen Sonderfall bilden die privatisierten Unternehmen von Bahn und Post, für die besondere Rahmenbedingungen bestehen. Aufgrund von Vorruhestandsregelungen in den Vorjahren ist der Anteil der über 55-jährigen unter den Beschäftigten nur noch sehr gering (siehe auch Dritter Versorgungsbericht der Bundesregierung Teil A, Kapitel I Unterabschnitt 6.1. und 6.2., Bahn und Post). Dementsprechend erfolgen hier nur wenige Ruhestandseintritte mit Erreichen einer Altersgrenze. In diesen Bereichen ist der Anteil der Versetzungen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit im Verhältnis zur Gesamtzahl der Ruhestandsversetzungen hoch.

Eine Darstellung der Gründe, die zur Dienstunfähigkeit bei den Gebietskörperschaften geführt haben, enthält Teil A, Kapitel I, Unterabschnitt 2.1.3., für Bahn und Post Teil A, Kapitel I, Unterabschnitt 6.1.3. bzw. 6.2.3.
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