Dritter Versorgungsbericht:
I. Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
1.6.3. Einkommen der Pensionäre/Pensionärshaushalte

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Dritter Versorgungsbericht:
A. Versorgungsleistungen von 1970 bis 2050


1.6.3. Einkommen der Pensionäre/Pensionärshaushalte

Eine Bewertung der Versorgungsrechtsänderungen erfordert die Berücksichtigung der Einkommenssituation von Versorgungsempfängerinnen (Pensionärinnen) und Versorgungsempfängern (Pensionären). Die Einkommenssituation wird nicht nur durch die Versorgungsbezüge (Pensionen), sondern häufig auch durch weitere Einkommen bestimmt. Daher wird im Folgenden nicht nur die Verteilung der Versorgungsempfänger nach der Höhe ihrer Versorgungsbezüge, sondern auch das im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 des Statistischen Bundesamtes ermittelte Haushaltseinkommen von Pensionärinnen und Pensionären dargestellt.

Monatliche Versorgungsbezüge
Die Verteilung der Versorgungsempfänger nach der Höhe der Versorgungsbezüge (ohne Hinterbliebenenbezüge) zeigt, dass rund die Hälfte der Ruhegehaltsempfänger der Gebietskörperschaften ein Ruhegehalt zwischen 2000 und 3000 Euro bezieht, etwa ein Viertel über weniger als 2000 Euro und ein weiteres Viertel über mehr als 3000 Euro verfügen kann (siehe Übersicht A I 10). Die ausgewiesenen Versorgungsbezüge sind um andere Einkommen (Renten, andere Versorgungsbezüge, Erwerbseinkommen) gemindert, die nach geltendem Recht auf die Versorgungsbezüge angerechnet werden. Da das Versorgungsrecht eine Mindestversorgung von 1 225 Euro (West) und 1 136 Euro (Ost) vorsieht, erhalten die insgesamt 19 000 Ruhegehaltsempfänger mit Versorgungsbezügen unter 1000 Euro und weitere Ruhegehaltsempfänger mit Versorgungsbezügen unterhalb der Mindestversorgung in jedem Fall noch andere die Versorgungsbezüge ergänzende Einkommen.

15 Berechnung des Jahresruhegehaltes ausschließlich auf Grund von linearen Versorgungsanpassungen ohne Berücksichtigung der ab 1992 erfolgten Reformen
16 Berechnung des Jahresruhegehaltes auf Grund von Versorgungsanpassungen und Berücksichtigung der Reformen in der Beamtenversorgung (Linearisierung der Ruhegehaltsskala, Veränderung der Zurechnungszeit, Deckelung der Ausbildungszeit, Verlängerung der Wartezeit für die Versorgung aus dem letztes Amt, Versorgung aus der erreichten Stufe, Wegfall Erhöhungsbetrag, Berücksichtigung der Versorgungsabschläge, Berücksichtigung der Versorgungsrücklage, Berücksichtigung des Anpassungsfaktors nach § 69e BeamtVG, Absenkung der Sonderzahlung)

Im Bund mit den großen Bereichen der Soldatinnen und Soldaten, des Bundesgrenzschutzes und des Zoll, in denen mittlerer und gehobener Dienst vorherrschen, beziehen über 40 % der Ruhegehaltsempfänger ein Ruhegehalt von unter 2 000 Euro; rund 20 % erreichen ein Ruhegehalt über 3 000 Euro. Bei den Ländern beeinflusst unter anderem der hohe Personalanteil des Schuldienstes die Ruhegehaltsschichtung. Hier beziehen lediglich rund 20 % der Ruhegehaltsempfänger ein Ruhegehalt von unter 2 000 Euro. Bei den Gemeinden beziehen rund 30 % der Ruhegehaltsempfänger ein Ruhegehalt von bis zu 2 000 Euro, rund 45 % zwischen 2000 und 3 000 Euro und rund ein Viertel von über 3 000 Euro.

Bei Bahn und Post führt die Laufbahnverteilung der Versorgungsempfänger mit einem hohen Anteil im mittleren Dienst dazu, dass der Anteil der Ruhegehaltsempfänger mit Ruhegehältern von bis zu 1 500 Euro mit rund 40 % relativ hoch ist. Über 50 % haben ein Ruhegehalt von 1 500 bis 2 500 Euro.

Übersicht A I 10:
Anzahl der Ruhegehaltsempfänger im unmittelbaren öffentlichen Dienst nach Beschäftigungsbereichen und Höhe der Versorgungsbezüge * am 1. Januar 2003

(Tabelle Seite 97)

Einkommen von Pensionärshaushalten

Die Versorgungsbezüge sagen über die tatsächliche Höhe der Alterseinkommen von Beamten nur wenig aus. Die Einkommenssituation im Alter ist in der Regel nicht nur von Leistungen aus einem oder mehreren Alterssicherungssystemen abhängig. Oftmals treffen Zahlungen aus verschiedenen Systemen sowie sonstige Einkommen aufeinander. Zu den Renten- oder Pensionszahlungen können Betriebsrenten und Erstattungen aus privaten Versicherungen kommen. Auch Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit oder Einahmen aus Immobilieneigentum verbessern häufig die Einkommenssituation im Alter. Daher sind für die tatsächliche Einkommenssituation im Alter die gesamten Einkünfte zu berücksichtigen In diesem Zusammenhang wird auf den Altersicherungsbericht 2005, der die
Gesamteinkommenssituation im Seniorenalter darstellt, hingewiesen. Da dieser erst Mitte des Jahres 2005 veröffentlicht wird, wird hier auf die Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) zurückgegriffen.

Im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe der amtlichen Statistik werden alle fünf Jahre, zuletzt im Jahre 2003, die Lebensverhältnisse privater Haushalte in Deutschland untersucht.

Danach betrug das durchschnittliche monatliche Haushaltsbruttoeinkommen von Pensionärshaushalten im Jahre 2003 insgesamt 4 340 Euro, von dem Abgaben (Steuern, Pflichtbeiträge) von 350 Euro zu zahlen waren.
Das Bruttoeinkommen setzte sich insbesondere aus Bruttopensionen von 2 380 Euro, Renten der gesetzlichen Rentenversicherung von 290 Euro, Einnahmen aus Vermögen von 740 Euro, davon 430 Euro als Mietwert des selbst genutzten Wohneigentums, und Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit (220 Euro) und selbständiger Arbeit (40 Euro) zusammen. Zu den Einkommen aus nicht öffentlichen Transferleistungen (290 Euro) gehören neben Werks- und Betriebsrenten auch Rückerstattungen privater Versicherungen, insbesondere Krankenversicherungen. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind von dem Nettoeinkommen noch nicht abgezogen.

Die relativ hohen Einnahmen aus Immobilieneigentum sind darauf zurückzuführen, dass 65 % der Pensionärshaushalte über Wohneigentum verfügen.

Die ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen aller Haushaltsmitglieder von Pensionärshaushalten von rund 4 050 Euro setzten sich zusammen zu rund 59 % aus Pensionen aus öffentlichen Kassen, 7 % aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, 1 % aus Renten der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, 9 % aus sonstigen Einkommen aus öffentlichen Transferzahlungen, 18 % aus Vermögen (daraus 11 % als Mietwert des selbst genutzten Wohneigentums), 6 % aus Erwerbseinkommen (selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit der Haushaltsmitglieder) sowie 1 % aus sonstigen Einnahmen (z.B. aus Veräußerungen).

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