Dritter Versorgungsbericht:
I. Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
3.2.1. Entwicklung der Zahl der Versorgungsempfänger

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Dritter Versorgungsbericht:
A. Versorgungsleistungen von 1970 bis 2050


3.2.1. Entwicklung der Zahl der Versorgungsempfänger

Siehe auch Anhang, Tabellen A I 4 und A I 6

Zahlenmäßige Entwicklung der Versorgungsempfänger vom 1. Januar 1970 bis zum 1. Januar 2003

Von 1970 bis 2003 hat sich die Zahl der Versorgungsempfänger von 23 300 um rund 59 000 auf 82 300 erhöht. Dies entspricht einer Zuwachsrate von gut 353 %. Im Vergleich dazu betrug die Zuwachsrate im Bereich der Beamtenversorgung bei den Gebietskörperschaften im Bezugszeitraum nur 46,7 %. Der höchste Zuwachs (+ 44,3 %) wurde zwischen 1990 und 1995 erreicht (siehe Übersicht A I 54).

Die überdurchschnittliche Zunahme der Versorgungsempfänger ist einerseits auf den kontinuierlichen Personalaufbau von 1960 bis 1970 und andererseits auf die Umsetzung des Personalstrukturgesetzes von 1985 zurückzuführen. Darüber hinaus sind die auf der Grundlage des Zwei-Plus-Vier-Vertrages vom 12. September 1990 festgelegte Reduzierung der Bundeswehr auf 340 000 Soldatinnen und Soldaten (einschließlich im Grundwehrdienst) und das in diesem Zusammenhang wirkende Personalstärkegesetz von 1991 sowie die damit geschaffene Möglichkeit (Vorruhestandsregelung) des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand ursächlich.

Übersicht A I 54:
Entwicklung der Zahl der Versorgungsempfänger vom 1. Januar 1970 bis zum 1. Januar 2003
- nach dem Soldatenversorgungsgesetz -

(Tabelle Seite 162)

(Grafik Seite 162)

Der Anstieg der Versorgungsempfänger verteilte sich in den Jahren 1970, 1994, 2000 und 2003 auf die einzelnen Versorgungsarten unterschiedlich (siehe Übersicht A I 55). Die Zahl der Ruhegehaltsempfänger ist zwischen 1970 und 2003 um 39 500 (+ 182 %) auf 61 2000 angestiegen. Überproportional ist im gleichen Zeitraum der Anstieg der Zahl der Witwen/Witwer. Dafür sind der späte Aufbau der Bundeswehr und die längeren Laufzeiten der Ruhegehaltsempfänger im Versorgungssystem auf Grund des früheren Ruhestandseintritts ursächlich. Der Anteil der Hinterbliebenen an der Gesamtzahl der Versorgungsempfänger nach dem SVG beträgt in 2003 rund 25,6 % (siehe Übersicht A I 55).

Übersicht A I 55:
Zahl der Versorgungsempfänger am 1. Januar 1970, 19941, 20002 und 2003 nach Versorgungsart
- nach dem Soldatenversorgungsgesetz -

(Tabelle Seite 163)

1994, 2000 und 2003 gehörten die Versorgungsempfänger den in Übersicht A I 56 dargestellten dem Beamtensystem vergleichbaren Laufbahngruppen an.

Übersicht A I 56:
Zahl der Versorgungsempfänger nach Laufbahngruppen am 1. Januar 19943, 20004 und 2003
- nach dem Soldatenversorgungsgesetz -

(Tabelle Seite 163)

1 siehe Erster Versorgungsbericht der Bundesregierung
2 siehe Zweiter Versorgungsbericht der Bundesregierung
3 siehe Erster Versorgungsbericht der Bundesregierung
4 siehe Zweiter Versorgungsbericht der Bundesregierung

Seit 1994 ist die Zahl der Versorgungsempfänger in allen Laufbahnen angestiegen. Der Zuwachs im höheren Dienst betrug 23,1 %, im gehobenen Dienst 12,2 % und im mittleren Dienst 20,2 %. Die Versorgungsempfänger des höheren Dienstes erhalten ihre Versorgung überwiegend aus der Besoldungsgruppe A 14, die des gehobenen Dienstes aus A 11 und die des mittleren Dienstes aus A 9.

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