Die Beamtenversorgung: Steuern von A bis Z - Minijob Regelungen

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Die Beamtenversorgung: Minijob Regelungen

 

Minijob Regelungen 

Ein Minijob erlaubt einen durchschnittlichen Verdienst von bis zu 556 € pro Monat (6.672 € pro Jahr) bei der aktuellen Gehaltsgrenze. Die monatliche Grenze darf überschritten werden, solange der Jahresdurchschnitt eingehalten wird. Arbeitgeber müssen bestimmte Pauschalabgaben zahlen, und für Arbeitnehmer gilt im Wesentlichen eine Renten-versicherungspflicht, bei der sich Minijobber befreien lassen können.

Verdienstgrenzen und Stunden

Monatlicher Verdienst: Durchschnittlich nicht mehr als 556 Euro im Jahr 2025.

Jährlicher Verdienst: Die Jahresgrenze liegt bei 6.672 Euro (12 x 556 Euro).

Schwankender Verdienst
Die monatliche Grenze darf in bestimmten Monaten überschritten werden, solange die Jahres-grenze eingehalten wird. Eine Überschreitung auf das Doppelte der monatlichen Grenze ist bis zu zweimal pro Jahr erlaubt.

Arbeitsstunden

Die Anzahl der Arbeitsstunden ist nicht fest vorgegeben, aber die Verdienstgrenze darf nicht überschritten werden. Bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde entspricht dies maximal 43,35 Stunden im Monat.

Sozialversicherung und Steuern

Sozialversicherung 
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich jedoch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
Minijobber zahlen keine Beiträge für diese Versicherungen.

Steuern
Der Verdienst ist für den Arbeitnehmer steuerfrei ("Brutto für Netto"). Der Arbeitgeber kann jedoch eine Pauschalsteuer von 2 Prozent erheben, die auf den Arbeitnehmer umgelegt wird.

Pauschalabgaben für Arbeitgeber
Arbeitgeber zahlen Pauschalabgaben (aktuell rund 31 Prozent für 2025), die sich aus Beiträgen zur Krankenversicherung (13 Prozent), Rentenversicherung (15 Prozenz) sowie zur Umlage für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mutterschutz zusammensetzen.

Sonstige Regelungen

Arbeitsvertrag
Es besteht ein Anspruch auf einen Arbeitsvertrag, der schriftlich erfolgen muss. 

Kündigung
Minijobber genießen den gleichen Kündigungsschutz wie Vollzeitbeschäftigte. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder Ende des Monats, sofern nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag etwas anderes vereinbart wurde.

Urlaub
Der gesetzliche Urlaubsanspruch richtet sich nach der wöchentlichen Arbeitszeit.

Anmeldung
Arbeitgeber müssen Minijobber bei der Minijob-Zentrale anmelden und die jeweiligen Abgaben zahlen. 


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Red 20240708 / 20251124

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