Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)

 

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Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)

Fassung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 150), zuletzt durch Artikel 20g des Gesetzes vom 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) geändert

 

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§   1    Geltungsbereich

§   1a  Lebenspartnerschaft

§   2    Arten der Versorgung

§   3    Regelung durch Gesetz
     
Abschnitt 2
Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag

§   4    Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts

§   5    Ruhegehaltfähige Dienstbezüge

§   6    Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit

§   6a  Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen
Einrichtung

§   7    Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit

§   8    Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten

§   9    Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten

§   10   Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst

§   11    Sonstige Zeiten

§   12    Ausbildungszeiten

§   12a  Nicht zu berücksichtigende Zeiten

§   12b  Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

§   13    Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung

§   14    Höhe des Ruhegehalts

§   14a  Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes

§   15    Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe

§   15a  Beamte auf Zeit und auf Probe in leitender Funktion
     
Abschnitt 3
Hinterbliebenenversorgung

§   16    Allgemeines

§   17    Bezüge für den Sterbemonat

§   18    Sterbegeld

§   19    Witwengeld

§   20    Höhe des Witwengeldes

§   21    Witwenabfindung

§   22    Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen

§   23    Waisengeld

§   24    Höhe des Waisengeldes

§   25    Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen

§   26    Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe

§   27    Beginn der Zahlungen

§   28    Witwerversorgung
     
Abschnitt 4
Bezüge bei Verschollenheit

§   29    Zahlung der Bezüge

     
Abschnitt 5
Unfallfürsorge

§   30    Allgemeines

§   31    Dienstunfall

§   31a  Einsatzversorgung

§   32    Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen

§   33    Heilverfahren

§   34    Pflegekosten

§   35    Unfallausgleich

§   36    Unfallruhegehalt

§   37    Erhöhtes Unfallruhegehalt

§   38    Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte

§   38a  Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes

§   39    Unfall-Hinterbliebenenversorgung

§   40    Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie

§   41    Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene

§   42    Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung

§   43    Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung

§   43a  Schadensausgleich in besonderen Fällen

§   44    Nichtgewährung von Unfallfürsorge

§   45    Meldung und Untersuchungsverfahren

§   46    Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche

§   46a    (weggefallen)
     
Abschnitt 6
Übergangsgeld, Ausgleich

§   47    Übergangsgeld

§   47a  Übergangsgeld für entlassene politische Beamte

§   48    Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
     
Abschnitt 7
Gemeinsame Vorschriften

§   49    Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft

§   50    Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag

§   50a  Kindererziehungszuschlag

§   50b  Kindererziehungsergänzungszuschlag

§   50c  Kinderzuschlag zum Witwengeld

§   50d  Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag

§   50e  Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen

§   50f   Abzug für Pflegeleistungen

§   51    Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

§   52    Rückforderung von Versorgungsbezügen

§   53    Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen

§   53a  Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld

§   54    Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge

§   55    Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten

§   55a  Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen

§   56    Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher
oder überstaatlicher Verwendung

§   57    Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung

§   58    Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge

§   59    Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung

§   60    Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung

§   61    Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung

§   62    Anzeigepflicht

§   62a  Versorgungsbericht, Mitteilungspflichten

§   63    Gleichstellungen
     
Abschnitt 8
Sondervorschriften

§   64    Entzug von Hinterbliebenenversorgung

§   65    Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
     
Abschnitt 9
Versorgung besonderer Beamtengruppen

§   66    Beamte auf Zeit

§   67    Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professoren und hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen mit Bezügen nach der Bundesbesoldungsordnung W

§   68    Ehrenbeamte
     
Abschnitt 10
Übergangsvorschriften

§   69    Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger

§   69a  Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger

§   69b  Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle

§   69c  Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte

§   69d  Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte und Versorgungsempfänger

§   69e  Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes

§   69f  Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten

§   69g  Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes

§   69h  Übergangsregelungen zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters

§   69i   Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes und des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes

§   69j   Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes

§   69k  Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

§   69l   Übergangsregelung zu § 55

§   69m  Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
     
Abschnitt 11
Anpassung der Versorgungsbezüge

§   70    Allgemeine Anpassung

§   71    Erhöhung der Versorgungsbezüge

§§  72 bis 76    (weggefallen)
     
Abschnitt 12
(weggefallen)
     
Abschnitt 13
Übergangsvorschriften alten Rechts

§   84    Ruhegehaltfähige Dienstzeit

§   85    Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte

§   85a  Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis

§   86    Hinterbliebenenversorgung

§   87    Unfallfürsorge

§   88    Abfindung

§   89    (weggefallen)

§   90    Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung

§   91    Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren

§§ 92 bis 104    (weggefallen)
     
Abschnitt 14
Schlussvorschriften

§  105    Außerkrafttreten

§  106    Verweisung auf aufgehobene Vorschriften

§  107    Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften

§  107a  Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands

§  107b  Verteilung der Versorgungslasten

§  107c  Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

§  107d   Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen

§  107e   Sonderregelungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie

§  108    Anwendungsbereich in den Ländern

§  109    (Inkrafttreten)


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Red 20231013

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